Bundesfrauenvertretung
Die komba Bundesfrauenvertretung ist ein eigenständiges Gremium innerhalb der komba gewerkschaft. Wir sind eine starke Interessenvertretung für Frauen im öffentlichen Dienst und setzen uns aktiv für die arbeits-, gewerwerkschafts- und gesellschaftspoltischen Interessen unser weiblichenMitglieder ein.
Als oberstes Ziel fordert die komba Bundesfrauenvertretung die Chancengleichheit der Geschlechter, ungeachtet ihrer persönlichen Lebensstruktur. Von der Kommunalbeamtin bis zur Krankenhausangestellten, von Flughafensicherheitskraft bis zu Erzieherin - zusammmen bilden wir eine vielfältige und starke Gemeinschaft von engagierten Frauen in der komba gewerkschaft.
Innerhalb der komba gewerkschaft fordern wir Strukturen, die die Chancengleichheit wirkungsvoll in den Berufsalltag sowie die Gewerkschaftsarbeit integrieren. Dabei ist unter anderem die Sensibilisierung aller Gewerkschaftsmitglieder für dieses Thema ein Ziel. Aber auch nach außen stehen wir für die Verbesserung von Arbeitsprozessen in unterschiedlichen Berufssparten und -bereichen, indem zum Beispiel in konzentrierter Form Arbeitsabläufe und Entscheidungsprozesse zusammengefasst und analysiert werden.
Unsere grundsätzlichen Arbeitsfelder und Forderungen drehen sich gegen weibliche Altersarmut, wir fordern die Entgeltgleichheit, insbesondere in typischen Frauenberufen und das Sorgearbeit fair geteilt wird. Wir engagieren uns außerdem aktiv gegen Gewalt gegen Frauen und sexuelle Belästigung und sind in den Gremien der komba gewerkschaft und in unserem Dachverband dbb beamtenbund und Tarifunion gut vertreten.
Vorsitzende: Mareike Klostermann
stellv. Vorsitzende: Synöve Nüchtern
Nachrichten aus dem Ausschuss für Frauenpolitik und Gleichstellungsfragen
Tarifverhandlungen zur Entgeltordnung: Faire Eingruppierung fördert Entgeltgleichheit
„Eine geschlechtergerechte Entgeltordnung ist die Voraussetzung für eine faire Bezahlung von Männern und Frauen im öffentlichen Dienst", sagte Helene Wildfeuer am 16. November 2009 und begrüßte damit ausdrücklich den Einsatz der dbb tarifunion, die EMehr
Hinterbliebenenrente ist auf eingetragene Lebenspartner übertragbar
Eingetragene Lebenspartner hatten bisher das Nachsehen, wenn es darum ging, die Ansprüche auf betriebliche Hinterbliebenenversorgung für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes geltend zu machen. Mehr
Betriebsstilllegung rechtfertigt Kündigung während der Elternzeit
Eine Kündigung während der Elternzeit ist laut Gesetzesvorlage nicht gestattet. Aber was passiert wenn der Arbeitgeber in dieser Zeit Insolvenz anmeldet und den Betrieb einstellt? Sollte der Betrieb tatsächlich still gelegt werden, so ist die KündiguMehr
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